Rohrverbinder im Betrieb: Absperrung, Anfahrschutz, Fahrradständer

Auf Betriebsflächen ändert sich ständig etwas: Ein Regal zieht um, eine Maschine kommt dazu, ein Weg wird verlegt. Geschweißte Einbauten machen diese Veränderungen nicht mit – geschraubte Rohrkonstruktionen schon.

Absperrung und Wegeführung

Ein Rohr auf Hüfthöhe zwischen Pfosten trennt Fahr- von Fußwegen. Mit Fußplatten gedübelt, mit T-Stücken und Kreuzstücken verknotet, ist eine solche Absperrung an einem Vormittag gesetzt und beim nächsten Umbau in einer Stunde versetzt.

Anfahr- und Maschinenschutz

Vor Regalstützen, Schaltschränken und Toren nimmt ein Rohrbügel den ersten Stoß auf. Wichtig ist hier die Gründung: Die Fußplatte überträgt den Stoß in den Boden, also gehören alle Löcher belegt und der Untergrund muss tragfähig sein. Bei Staplerverkehr ist ein einbetonierter Pfosten die sichere Variante.

Fahrradständer und Überdachungen

Anlehnbügel aus Ø 42,4 mm, in Bodenhülsen gesetzt: stabil, verzinkt, und einzelne Bügel lassen sich austauschen, ohne die ganze Reihe anzufassen.

Schutzgeländer an Rampen und Podesten

Hier gilt Arbeitsschutzrecht: In Arbeitsstätten fordert ASR A1.8 eine Geländerhöhe von mindestens 1,00 m. Was sonst noch zu beachten ist, steht unter Geländerhöhe.

Die Grenze

Was mit diesen Verbindern nicht gebaut werden darf, ist ein Gerüst. Dafür sind geprüfte Kupplungen nach DIN EN 74 vorgeschrieben – warum das so ist, erklärt die Seite Rohrverbinder im Gerüstbau.

Weitere Beispiele: Rohrverbinder Anwendungen.