Rohrverbinder im Gerüstbau? Was geht – und was nicht

Diese Frage kommt oft, deshalb steht die Antwort vorn: Unsere Rohrverbinder dürfen nicht im Gerüstbau eingesetzt werden. Das ist keine Vorsichtsformel, sondern die ausdrückliche Einschränkung aus der Bauartprüfung von TÜV Rheinland (Prüfbericht Nr. 17704961 001).

Warum nicht

Ein Gerüst ist eine temporäre Arbeits- und Schutzkonstruktion, auf der Menschen stehen. Dafür gilt ein eigenes Regelwerk: Arbeits- und Schutzgerüste werden nach DIN EN 12811 bemessen, die Verbindungsmittel – Normal- und Drehkupplungen – nach DIN EN 74 geprüft und gekennzeichnet. Verlangt werden dort unter anderem definierte Rutschfestigkeit in Rohrachse, dynamische Belastbarkeit, Kennzeichnungspflicht des Herstellers und eine wiederkehrende Prüfung.

Unsere Verbinder sind für ortsfeste Konstruktionen geprüft: Biegemoment und Auszugskraft an ruhender Last, mit Sicherheitsfaktor 2,0. Das ist ein anderer Lastfall als ein Gerüst, das auf- und abgebaut, versetzt, betreten und wechselnd belastet wird. Eine Klemmverbindung, die im Geländer über Jahre still steht, ist dafür nicht ausgelegt.

Was Gerüstrohr und Konstruktionsrohr unterscheidet

Verwirrung stiftet der Durchmesser: Gerüstrohr misst 48,3 mm – dieselbe Größe, die wir als Ø 48,3 mm führen. Passen heißt aber nicht dürfen. Für Gerüste sind Rohr und Kupplung als geprüftes System vorgeschrieben; die Maßgleichheit ändert daran nichts.

Wofür die Verbinder gebaut sind

  • Geländer und Absturzsicherungen an Bauwerken – siehe Geländerhöhe und Geländer selber bauen
  • Handläufe an Treppen und Wegen
  • Absperrungen und Leitplanken auf Betriebs- und Lagerflächen
  • Maschinenschutz, Anfahrschutz, Rammschutz
  • Betriebseinrichtung: Fahrradständer, Überdachungen, Regale, Werkstatteinrichtung

Eine Übersicht mit Beispielen steht unter Rohrverbinder Anwendungen.

Weitere Einschränkungen

Einige Artikel aus dem Programm sind auch innerhalb ortsfester Konstruktionen nicht für den Geländerbau vorgesehen, weil sie eine andere Funktion haben – etwa Gitterhalter, Stellringe mit Haken und einzelne Sonderformen. Der Hinweis steht jeweils direkt in der Artikelbeschreibung.

Häufige Fragen

Darf ich mit Rohrverbindern ein Gerüst bauen?

Nein. Für Arbeits- und Schutzgerüste sind geprüfte Gerüstkupplungen nach DIN EN 74 vorgeschrieben. Unsere Verbinder sind ausdrücklich nicht dafür zugelassen.

Das Rohr hat doch denselben Durchmesser wie Gerüstrohr?

48,3 mm ist tatsächlich dasselbe Maß. Entscheidend ist aber nicht die Passform, sondern die Zulassung des Verbindungsmittels für den Gerüstbau.

Und für ein Schutzgeländer auf einer Bühne oder Empore?

Solange es sich um eine ortsfeste Konstruktion handelt und nicht um ein Gerüst, sind die Verbinder dafür gebaut. Bei gewerblicher Nutzung entscheidet die Gefährdungsbeurteilung, im Zweifel der Tragwerksplaner.