TÜV-geprüfte Rohrverbinder – Material, Prüfung, Belastungswerte
TÜV-geprüfte Rohrverbinder: was das konkret bedeutet
„Geprüfte Qualität" steht in vielen Shops. Bei uns können Sie nachlesen, was geprüft wurde, von wem, nach welchem Verfahren – und mit welchem Ergebnis. Unser Rohrverbinder-Programm aus Temperguss ist von TÜV Rheinland bauartgeprüft, Prüfbericht Nr. 17704961 001.
Was geprüft wurde
Die Bauartprüfung umfasst zwei mechanische Belastungsprüfungen und eine Dokumentenprüfung. Geprüft wird nicht ein einzelnes Muster, sondern mindestens drei Muster je Rohrverbindertyp und je Lastfall. Der Mittelwert der Messergebnisse ergibt den Nennwert. Dieser Nennwert wird durch den Sicherheitsfaktor geteilt – daraus entsteht der zulässige Wert, den Sie bei jedem Artikel unter „Technische Daten" finden.
| Prüfung | Was passiert | Ergebnis |
|---|---|---|
| Biegebeanspruchung | Der Verbinder wird mit einem Rohr verschraubt. Über das Rohr wird ein Biegemoment in ungünstigster Richtung aufgebracht – bis zur bleibenden Verformung von mehr als 10 Grad oder zum Bruch. | Zulässiges Biegemoment in kNm |
| Zug-/Druckbeanspruchung | Am Rohr wird gezogen bzw. gedrückt, bis das Rohr im Verbinder zu gleiten beginnt. | Zulässige Demontagekraft in kN |
| Wechselbeanspruchung | Verbinder für den Geländerbau werden zusätzlich mit 100 Lastwechseln in beide ungünstigen Richtungen beansprucht – Fuß- und Wandflansche mit 0,5 kNm, übrige Geländerbauteile mit 0,25 kNm. | Nachweis der Dauerfestigkeit |
Der Sicherheitsfaktor 2,0
Alle Werte, die wir bei den Artikeln angeben, sind bereits durch 2,0 geteilt. Wenn ein T-Stück 101C42 also mit 0,9 kNm zulässigem Biegemoment ausgewiesen ist, lag der gemessene Bruchwert bei 1,8 kNm. Diese Reserve ist kein Marketing, sondern Bestandteil der Prüfvorschrift.
Was außerdem geprüft und bestätigt wurde
- Mindestwanddicke: Die Rohrverbinder aus Temperguss weisen eine Wanddicke von mindestens 2,5 mm auf.
- Korrosionsschutz: Widerstandsfähigkeit gegen atmosphärische Korrosion – geprüft und bestätigt.
- Einschlüsse: Die Teile sind frei von Gussfehlern und Einschlüssen, die den Gebrauch beeinträchtigen könnten.
- Ecken, Kanten, Grate: Frei von scharfen Kanten, an denen man sich bei der Handhabung verletzen könnte.
- Schraubverbindungen: Wirksam, leicht prüfbar und gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert. Das Anzugsdrehmoment ist herstellerseitig festgelegt.
- Technische Dokumentation: Vermaßte Konstruktionszeichnungen, Materialangaben, Datenblätter mit Festigkeitswerten und Korrosionsschutznachweis – geprüft und in Ordnung.
Das Material dahinter
Der Werkstoff ist Temperguss nach ASTM A197. Temperguss unterscheidet sich von gewöhnlichem Grauguss durch ein zähes Gefüge: Er bricht nicht spröde, sondern verformt sich unter Überlast sichtbar, bevor er versagt. Bei einem Bauteil, das eine Absturzsicherung zusammenhält, ist genau das der Unterschied zwischen einer Vorwarnung und einem plötzlichen Versagen.
Die Oberfläche ist feuerverzinkt nach ASTM A153. Beim Feuerverzinken entsteht eine metallisch mit dem Grundwerkstoff verbundene Zinkschicht, die auch an Kanten und in Gewinden hält – anders als ein Anstrich, der dort zuerst abplatzt. Zusätzlich durchlaufen unsere Rohrverbinder eine Elektrogalvanisierung. Das Ergebnis ist eine gleichmäßige, glatte Oberfläche über der robusten Feuerverzinkung.
Die Schraube: Edelstahl, nicht verzinkt
Jedem Rohrverbinder liegt eine Klemmschraube aus Edelstahl V2A bei. Das ist kein Detail am Rande. Eine verzinkte Schraube in einem verzinkten Verbinder verbindet sich im Freien nach einigen Jahren untrennbar mit dem Gewinde – beim Nachziehen oder Demontieren reißt der Kopf ab. Edelstahl verhindert das. Ihre Konstruktion bleibt wartbar und rückbaubar.
Das Anzugsdrehmoment beträgt 40 Nm – für die 1/4"-Schraube der Größen A27 und B34 ebenso wie für die 3/8"-Schraube der Größen C42, D48 und E60.
Wo die Rohrverbinder eingesetzt werden dürfen
Das Prüfprogramm gilt für den Einsatz im Geländer-, Regal- und Lagerbau sowie für Einrichtungen ähnlicher Art. Typische Anwendungen sind Handläufe, Absturzsicherungen, Zäune, Maschinenschutz, Regalsysteme, Fahrradständer, Einhausungen und Möbelkonstruktionen.
Nicht zulässig ist der Einsatz im Gerüstbau. Dafür gelten eigene Normen und Prüfverfahren, die diese Bauteile nicht abdecken. Wir weisen darauf bei jedem Artikel hin, weil die Verwechslungsgefahr real ist – ein Rohrverbinder sieht einer Gerüstkupplung ähnlich, ist aber etwas anderes.
Ebenfalls zu beachten: Ein Teil unseres Sortiments ist ausdrücklich nicht für den Geländerbau vorgesehen, weil diese Bauteile keiner Wechselbeanspruchung unterzogen wurden – dazu zählen die Gitterhalter 170 und 171, die Stellringe mit Haken 182, die verstellbaren Eckstücke 125H und die Handlaufhalterungen 143W. Bei diesen Artikeln steht der Hinweis in der Produktbeschreibung.
Was Sie als Betreiber tun müssen
Die Prüfung deckt das Bauteil ab, nicht Ihre Konstruktion als Ganzes. Drei Punkte liegen in Ihrer Verantwortung:
- Untergrund und Befestigung. Bei Fuß- und Wandflanschen gelten die zulässigen Biegemomente nur, wenn sie auf ebenem Untergrund montiert sind. Die Tragfähigkeit von Dübeln, Gewindestiften und Baustoffen müssen Sie eigenständig prüfen.
- Anzugsmoment einhalten. Zu locker heißt: das Rohr rutscht. Zu fest heißt: die Schraube kann das Rohr durchschneiden.
- Regelmäßig nachziehen. Durch dynamische Lasteinwirkung können sich Schraubverbindungen lockern. Das Prüfintervall hängt von Ihrer Anwendung ab und muss vom Betreiber festgelegt werden.
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Sie brauchen den Prüfbericht oder das Handbuch für Ihre Bauakte, Ihre Gefährdungsbeurteilung oder Ihren Auftraggeber? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie an info@fenau.eu – wir schicken Ihnen die Dokumente zu.
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